Gefährdungsbeurteilung in der Praxis
 

Zunehmend wird anerkannt, dass psychische Fehlbelastungen und chronischer Stress in der Arbeitswelt schwerwiegende Folgen für die Arbeitssicherheit, die Gesundheit sowie die Leistungsfähigkeit der davon betroffenen Beschäftigten nach sich ziehen. Mit der im Arbeitsschutzgesetz festgelegten Pflicht des Arbeitgebers zu einer Gefährdungsbeurteilung ist die rechtliche Grundlage für die Berücksichtigung auch psychischer Belastungen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie bei der Ableitung und Umsetzung von Gestaltungsmaßnahmen gegeben.

Allerdings gibt es weiterhin erhebliche Defizite im Hinblick auf die Realisierung der Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung psychischer Belastungen. Dies ist z.T. auf eine fehlende Bereitschaft auf Seiten von Unternehmen zurückzuführen, aber auch auf Unsicherheiten im Umgang mit diesem Thema bei betrieblichen Akteuren insgesamt sowie auf fehlende Erfahrungen und unzureichendes Wissen. Hinzu kommt, dass es vorhandenen Instrumenten oft an Anwendungsnähe und Praxistauglichkeit (insbesondere für Unternehmen mittlerer und kleinerer Größenordnung) mangelt.